- Klasse AM: Alter 15 J.
Zweirädrige Kleinkräder (auch Fahrräder mit Hilfsmotor) bis 45 km/h bis 50 cm³
- Klasse A1: Alter 16 J.
Krafträder (auch mit Beiwagen) bis 125cm³ bis 11KW (eingeschlossen Klasse AM)
- Klasse A2: Alter 18 J.
Krafträder (auch mit Beiwagen) bis 35 kW (48PS) eingeschlossen AM / A1
- Klasse A: Alter 20 Jahre bei Vorbesitz von A2 (min. 2 Jahre) sonst 24 Jahre
Krafträder (auch mit Beiwagen) über 45 km/h; über 50 cm³
eingeschlossen AM / A1 / A2
- Klasse (B) B196:
Krafträder (auch mit Beiwagen) der Klasse A1
Voraussetzung:
Alter 25 Jahre
5 Jahre im Besitz Klasse B
Hinweis:
Erwerb durch Fahrschulung ohne Prüfung
- Klasse B / BF17: Alter 17 bei begleitetem Fahren sonst 18 Jahre
Kraftfahrzeuge bis 3500 kg auch mit Anhäger
bis 750 kg (Kombination dann max. 4250 kg)
über 750 kg (Kombination dann max. 3500 kg)
eingeschlossen AM / L
(BF17 = Fahrten nur im Inland)
- Klasse B197 (Neu): Alter 17
Kraftfahrzeuge (außer Klasse A1, A2 und A)
bis 3500 kg; bis 8 Personen (ohne Fahrer)
auch mit Anhäger
bis 750 kg (Kombination dann max. 4250 kg)
über 750 kg (Kombination dann max. 3500 kg)
eingeschlossen AM / L
(Bei dieser Klasse müssen mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltwagen gefahren werden. Der Rest der Ausbildung inkl. der fahrpraktischen Prüfung kann dann auf
einem Automatikfahrzeug gefahren werden. Mit dieser Führerscheinklasse dürfen dann sowohl Schalt- als auch Automatikfahrzeuge der Klasse B Gefahren werden).
- Klasse B96: Alter (siehe B)
Fahrzeugkombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B
mit Anhänger
über 750 kg (Kombination dann max. 4250 kg)
Hinweis:
Erwerb durch Fahrschulung ohne Prüfung
- Klasse BE: Alter 17 bzw. 18
Fahrzeugkombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B
mit (Sattel-) Anhäger bis 3500 kg
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