- Klasse A1: Alter 16 J.
Krafträder (auch mit Beiwagen) bis 125cm³; bis 11KW; (Verhältnis Leistung/Gewicht 0,1 kW/kg)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge über 45 km/h; über 50 cm³; bis 15 kW;
eingeschlossen Klasse AM
- Klasse A2: Alter 18 J.
Krafträder (auch mit Beiwagen) bis 35 kW (Verhältnis Leistung/Gewicht 0,2kW/kg; eingeschlossen AM / A1
Achtung: Bei 2 Jahre Vorbesitz A1 lediglich praktische Prüfung
- Klasse A: Alter 20 J. bei Vorbesitz A2 (min. 2 Jahre)
21 J. bei dreirrädrigen Kraftfahrzeugen über 15 kW
24 J. Direkteinstieg
Krafträder (auch mit Beiwagen) über 45 km/h; über 50 cm³
Dreirädrige Kraftfahrzeuge über 45 km/h; über 50 cm³; über 15 kW;
eingeschlossen AM / A1 / A2
Achtung: Bei 2 Jahre Vorbesitz A2 lediglich praktische Prüfung
- Klasse B: Alter (17 bei begleitetem Fahren / Ausb. BKF o. ähnlich.)-18 J.
Kraftfahrzeuge (außer Klasse AM, A1, A2 und A)
bis 3500 kg; bis 8 Personen (ohne Fahrer)
auch mit Anhäger
bis 750 kg (Kombination dann max. 4250 kg)
über 750 kg (Kombination dann max. 3500 kg)
eingeschlossen AM / L
(Fahrten nur im Inland)
- Klasse B96: Alter (siehe B)
Fahrzeugkombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B
mit Anhänger
über 750 kg (Kombination dann max. 4250 kg)
(Erwerb durch Fahrschulung o. Prüfung)
- Klasse BE: Alter (siehe B)
Fahrzeugkombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B
mit (Sattel-) Anhäger bis 3500 kg
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